Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Nr. 39. Bekanntmachung, 
die Zurücknahme der der sächsischen Feuerversicherungsgenossenschaft zu 
Chemnitz ertheilten Konzession zum Betriebe der Feuerversicherungsgeschäfte 
betreffend; 
vom 22. Mai 1886. 
Nachdem diejenigen Versicherungen, welche zur Zeit der Einstellung des Geschäfts— 
betriebes der sächsischen Feuerversicherungsgenossenschaft zu Chemnitz bestanden haben, 
erstatteter Anzeige zufolge durch Uebergang auf andere Feuerversicherungsanstalten oder 
in sonstiger Weise erledigt, auch auf die von der Brandversicherungscommission in 
Gemäßheit von 8 22, Absatz 5 der Ausführungsverordnung vom 20. November 1876 
zu dem Gesetze, das Mobiliar- und Privat-Feuerversicherungswesen betreffend, vom 
28. August 1876, erlassene Aufforderung Anmeldungen von etwa noch ungelöst ge— 
bliebenen Versicherungsverträgen oder Entschädigungsansprüchen an die obengenannte 
Gesellschaft nicht erfolgt sind, so wird die der letzteren unter dem 19. Mai 1871 
(G.= u. V.-Bl. S. 66) ertheilte Konzession hiermit zurückgezogen und Solches andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 22. Mai 1886. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Münckner. 
  
Nr. 40. Bekanntmachung, 
die Genossenschaft für Berichtigung der Rietzschke bei Rendnitz betreffend; 
vom 26. Mai 1886. 
Nechdem durch eine zwischen der Genossenschaft zu Berichtigung der Rietzschke bei Reud- 
nitz einer= und den Gemeinden zu Reudnitz, Volkmarsdorf, Neuschönefeld und Neustadt, 
sowie der Generaldirection der sächsischen Staatseisenbahnen andrerseits getroffene Ver- 
einbarung die der genannten Genossenschaft nach Maßgabe des Gesetzes über die Berich- 
tigung von Wasserläufen 2c. vom 15. August 1855 obliegende Verpflichtung zur künftigen 
Räumung und planmäßigen Unterhaltung der Rietzschke innerhalb ihrer in Gemäßheit 
1886. 19
	        
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