Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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des durch Verordnung des Ministeriums des Innern vom 16. September 1877 bestätigten 
Planes berichtigten Strecke auf die genannten Mitcontrahenten derselben übergegangen ist, 
hat sich die genannte Genossenschaft mit Genehmigung des Ministeriums des Innern 
unterm heutigen Tage aufgelöst. 
Unter Bezugnahme auf das auf Seite 360 u. flg. des Gesetz= und Verordnungs- 
blattes vom Jahre 1872 publicirte Decret vom 10. Juli 1872 wird Solches hierdurch 
bekannt gemacht. 
Dresden, am 26. Mai 1886. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
v. Einsiedel. 
Müller. 
  
Nr. 41. Bekanntmachung, 
eine Anleihe des „Steinkohlenwerks Vereinsglück zu Oelsnitz 
bei Lichtenstein“ betreffend; 
vom 14. Mai 1886. 
Nechdem der Actiengesellschaft „Steinkohlenwerk Vereinsglück zu Oelsnitz bei Lichten- 
stein“ behufs Aufnahme einer Anleihe von 750,000 Mark (Sieben Hundert und Fünfzig 
Tausend Mark) zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit Fünf vom Hundert 
zu verzinsenden und vom 1. Januar 1889 ab in dreißig Jahren zurückzuzahlenden 
Schuldscheinen in Abschnitten von Fünf Hundert Mark sammt Talons und Coupons nach 
Maßgabe der von der Actiengesellschaft vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst 
Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 14. Mai 1886. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Müller.
	        
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