Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
12. Stück vom Jahre 1886. 
  
  
  
  
  
  
Juhalt: Nr. 51. Bekanntmachung, die Ausgabe einer X. Serie von auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen 
der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig betr. S. 157. — Nr. 52. Verordnung, die Expropriation 
von Grundeigenthum zu Erweiterung der Eisenbahn-Stationsanlage Flöha betr. S. 158. — Nr. 53. 
Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Dresden betr. S. 1599. — Nr. 54. Bekannt- 
machung, die von Deutschen in der Schweiz und von Schweizern in Deutschland zu schließenden Ehen 
betr. S. 159. 
  
Nr. 51. Bekanntmachung, 
die Ausgabe einer X. Serie von auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen 
der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig betreffend; 
vom 31. Juli 1886. 
Nechdem von der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig beschlossen worden 
ist, zum Zwecke der Gewährung von Hypothekendarlehnen auf Grundbesitz im Königreiche 
Sachsen, insbesondere auf städtische Grundstücke, eine Zehnte Serie von auf den Inhaber 
lautenden, mit jährlich drei ein halb vom Hundert (34 Procent) zu verzinsenden Pfand- 
briefen in Abschnitten zu Fünf Hundert (500) Mark (Lit. B.), Ein Tausend (1000) 
Mark (Lit. A.) und Fünf Tausend (5000) Mark (Lit. A A.) im Gesammtbetrage von 
Zehn Millionen (10.000 000) Mark 
auszugeben, so ist die hierzu nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden. 
Es wird dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 31. Juli 1886. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Für den Minister: Für den Minister: 
v. Einsiedel. v. Thümmel. 
Fromm. 
Ausgcgeben zu Dresden den 17. September 1886. 24
	        
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