Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

— 167 — 
Bahnstrecke bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanz- 
assessor Dr. Schelcher in Dresden. 
Dresden, am 27. September 1886. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Donath. 
  
Nr. 58. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der „Wurzener Kunstmühlenwerke und Biscuitfabriken 
vormals F. Krietsch“ zu Wurzen betreffend; 
vom 22. September 1886. 
Nechdem der Actien-Gesellschaft „Wurzener Kunstmühlenwerke und Biscuitfabriken 
vormals F. Krietsch“ zu Wurzen behufs Aufnahme einer Anleihe von Einer Million 
Mark (1000 000 Marh) zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit vier ein 
halb vom Hundert zu verzinsenden und planmäßig vom Jahre 1887 ab in 32 Jahren 
auszuloosenden Schuldscheinen in Abschnitten von je 1000 Mark sammt Zinsleisten und 
Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan 
die nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 22. September 1886. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Gersdorf. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.