Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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in  die  zweite  Kategorie:

a)  die  Maschinen  und  Hilfsapparate  der  Zwirnereien,  Wirkereien,  Webereien  und
Stickereien,  der  Walken  und  Appreturanstalten,  der  Klöppeleien,  Posamenten—
und  Schnurenfabriken  und  dergleichen,  sowie  der  Kratzenfabriken:

b)  die  Maschinen  r2c.  der  Kattun=  und  Zeugdruckereien;

0)  die  Buchdruckerpressen  und  dergleichen  Maschinen  mit  mechanischem  Betriebe;

d)  die  Maschinen  und  Betriebsgeräthschaften  der  Bäckereien,  Chokoladenfabriken  und
dergleichen;

e)  die  Erzaufbereitungsmaschinen,  die  Poch-,  Stampf-,  Schleif=  und  Zerkleinerungswerke,
  sowie  Pressen  für  unverbrennbares  Material;

f)  die  Gasbereitungsapparate  mit  Zubehör;

8)  die  sämmtlichen  durch  Hand  betriebenen  Maschinen,  Apparate  und  Betriebsgeräthschaften
  der  sogenannten  Hausindustrie,  sowie  des  handwerksmäßigen  Betriebes,
einschließlich  der  Handpressen  aller  Art,  desgleichen  befestigte  Waagen  und  Aufzugs=
  und  Transportvorrichtungen;

h)  die  Trockeneinrichtungen  für  Zeuge  und  Garne  2c.  bei  Färbereien,  Bleichereien  rc.;

in  die  dritte  Kategorie:

a)  die  theils  in  Metall,  theils  in  Holz  oder  anderen  brennbaren  Stoffen  arbeitenden
größeren  Hilfswerkzeuge  2c.  der  Maschinenbauanstalten  und  der  sonstigen  derartigen
  Fabriken;

b)  die  Maschinen  und  Apparate  der  Papier-,  Pappen=  und  Cellulosefabriken,  der
Holzschleifereien,  der  Buntpapierfabriken  und  dergleichen;
J)  die  Maschinen  der  Spinnereien  von  reiner  Seide;

d)  die  Apparate  und  Betriebsgeräthschaften  der  Branntweinbrennereien,  Destillationsanstalten,
  Laboratorien  und  chemischen  Fabriken,  sowie  der  Zuckersiedereien  und
Raffinerien;

e)  die  zum  Betriebe  der  Landwirthschaft  dienenden,  an  einer  bestimmten  Stelle  in
Betrieb  befindlichen  Maschinen  und  Apparate;

f)  die  Maschinen  und  Apparate  zur  Kohlenaufbereitung,  sowie  die  Gyps-,  Cement-,
Steinmühlen  und  dergleichen;

g)  die  Hilfsmaschinen  2c.  zur  Mälzerei,  ingleichen  diejenigen  zur  Cigarrenfabrikation,
sowie  zur  Herstellung  von  Wachs=  und  Ledertuch;

h)  die  Trockenvorrichtungen  für  aufgelockerte  Wolle  und  dergleichen  bei  Färbereien,
Bleichereien,  Wäschereien  rc.;

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