Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Al. 
Beitrags-Klassifications-Tabelle 
für die 
Gebäude 
nach dem Risicoverhältnisse ihrer direkten Gefahr. 
  
Regeln bei der Einschätzung. 
Jedes unter Einem Buchstaben und mit einem besonderen Zeitwerthe katastrirte unansteckbare Gebäude 
ist lediglich nach Maßgabe der gegenwärtigen Tabelle Al für sich zu kloassificiren. 
.Wird ein Gebäude zu verschiedenen Zwecken benutzt, so wird die Feuersgefahr nach Maßgabe der gefahr- 
volleren Benutzungs= oder Betriebsart bestimmt. 
Jedes nur theilweise mit hartem und theilweise mit weichem Material gedeckte Gebäude ist als Gebäude mit 
weicher Dachung zu betrachten. 
Sind bei einem Grundstückskomplexe mehr als Ein Gebäude vorhanden, so erfolgt der Ausgleich der ver- 
schiedenen Gefahren= und Risicoverhältnisse nach Maßgabe der Tabelle A und der dazu gegebenen Vor- 
schriften. 
Befindet sich ein Gebäude oder Gehöfte vermöge seiner Umgebung durch fremde benachbarte Gebäude in 
ansteckbarer Lage, so wird die Gefahr= und Beitragserhöhung nach der Tabelle A3. und den dazu ertheilten 
Vorschriften bemessen und in Zuschlag gebracht. 
. Blitzableitungen werden als schutzgewährend nur dann in Rechnung genommen, wenn sie den für die Zwecke 
der Landes-Anstalt aufgestellten „Normativ-Bestimmungen für die Anlage von Blitzableitern“ entsprechen. 
Für Schauspielhäuser gilt die am Schlusse befindliche besondere Klassification. 
In dem Falle, wenn von den Eigenthümern nur versicherungs fähiger Gebäude die für nothwendig 
erkannten und als Bedingung für die Annahme zur Versicherung, oder bei eingetretenen Veränder- 
ungen zur Fortsetzung der Versicherung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßregeln gegen Feuersgefahr nicht 
sofort ausgeführt und die erforderlichen Löschapparate nicht sofort beschafft werden, von der Ablehnung 
und beziehentlich Kündigung der Versicherung aber abgesehen wird, kann die Beitragsleistung, je nach 
dem Grade der Mangelhaftigkeit der vorhandenen Sicherheitsmaßregeln und Löschapparate, und auf so 
lange, als diese Mängel fortbestehen, um 1 bis 3 Klassen gegen das Ergebniß der Klassifications-Tabelle 
zuschlagsweise erhöht werden. 
1886. 43
	        
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