Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
3. Stück vom Jahre 1886.
Juhalt: Nr. 11. Verordnung, das neue Bahnpolizei-Reglement und die neue Signalordnung für die Eisen-
bahnen Deutschlands betr. S. 17.
Nr. 11. Verordnung
zu Bekanntmachung und Ausführung eines neuen Bahnpolizei-Reglements
und einer neuen Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands;
vom 11. Februar 1886.
Nachdem von dem Bundesrathe des Deutschen Reiches ein neues
Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands
und eine neue
Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands
mit der Bestimmung, daß beide mit dem 1. April dieses Jahres in Kraft treten sollen,
aufgestellt worden sind, so werden dieselben nachstehend für das Königreich Sachsen zur
allgemeinen Kenntniß gebracht.
Zugleich wird zu deren Ausführung, unter Aufhebung der Verordnung vom 17. März
1875 (G.= u. V.-Bl. S. 191) Folgendes angeordnet:
1. Neben den Bestimmungen in 8§§ 8 bis 11 ist auch den Vorschriften der Ver= Za 88 S
ordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel betreffend, vom 6. Juli 1871 d 11 des
(G.= u. V.-Bl. S. 143) insoweit nachzugehen, als sie auf Kessel in Eisenbahnlokomotiven 8 «
überhaupt anwendbar sind.
2. Wenn bisher an einzelnen Orten die Ueberwachung der Ordnung auf den für Zu § 55 des
die Wagen bestimmten Vorplätzen der Bahnhöfe, soweit es sich um den Verkehr der Reglements.
Reisenden und ihres Gepäcks handelte, durch die ortspolizeilichen Organe gehandhabt
Ausgegeben zu Dresden den 12. März 1886. 3