Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

— 321 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
16. Stück vom Jahre 1886. 
  
  
  
  
Inhalt: Fr. 71. Verordnung, die den Militäranwärtern im Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen 
betr. S. 321. 
  
Nr. 71. Verordnung, 
betreffend die Bekanntgabe der den Militäranwärtern im Königlich 
« Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen; 
vom 17. November 1886. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird im Anschlusse an 
die Verordnung, betreffend die Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unter- 
beamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, vom 2 8. April 
1882 (G.= u. V.-Bl. S. 117), das nachstehende Verzeichniß der im Königlich Säch- 
sischen Staatsdienste den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen hiermit zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Zugleich wird bekannt gegeben, daß im Sinne von § 16 Abs. 3 und § 23 der 
vorerwähnten Grundsätze als Vermittelungsbehörde das Königlich Sächsische Kriegs- 
Ministerium eingetreten ist, an welches von den Anstellungsbehörden die Nachweisungen 
nach Anlagen G und H# der Verordnung vom 28. April 1882 einzusenden sind. 
Dresden, den 17. November 1886. 
Sämmtliche Ministerien. 
Graf v. Fabrice. v. Nostitz-Wallwitz. v. Gerber. v. Abeken. 
Frhr. v. Könneritz. 
Meister. 
Ausgegeben zu Dresden den 7. December 16866. 16
	        
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