Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

Bezeichnung 
der 
Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus— 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben vor— 
behalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche 
die Bewerbungen zu 
richten sind, wenn es 
nicht die Behörde selbst 
ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
9. Gendarmerie -Anstalt und Grenzpolizei- 
10. Polizeidirektion zu Bresden. 
11. 
12. 
13. 
14. 
stationen. 
Fußgendarmen, I 
* Obergendarmen, 
*Kreisobergendarmen. 
Stadtgendarmen, 
Obernachtwächter, 
Gefangenwärter-Assistenten, 
Büreau-Assistenten, 
Kassen-Assistent, 
*Polizeiwachtmeister, 
* Polizeünspektoren, 
* Registratoren, 
* Büreauinspektoren, 
HKassirer, 
Kassenkontroleur. 
Entbindungsinstilut zu Breoden. 
Maschinenwärter, 
Kanzlist, soweit derselbe nicht unter I fällt, 
Hilfsexpedient. 
Landes-Mledizinal-Collegium zu Bresden. 
Expedient. 
Themische Centralstelle für öffentliche Ge- 
sundheitspflege. 
Laboratoriumsdiener. 
Thierarzneischule zu Breeden. 
Stallwärter. 
  
zur Hälfte. 
alternirend. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
alternirend. 
alternirend. 
alternirend. 
alternirend. 
  
Ministerium des Innern, 
II. Abtheilung. 
Kommission für das 
Veterinärwesen. 
1 
  
Ausgenommen ist eine 
Stelle, deren Inhaber 
zugleich, und zwar vor- 
zugsweise, als Diener 
und Aufwärter in der 
pathologisch= anatomi- 
schen Abtheilung zu 
fungiren hat.
	        
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