Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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l 
Angabe Bezeichnungch 
· bei den für Militär- der Behörden, an welche 
Bezeichnung anwärter nicht aus= die Bewerbungen zu 
der schließlich bestimmten richten sind, wenn es Bemerkungen. 
Stellen Stellen, in welchem nicht die Behörde selbst 
« Umfange dieselben vor- ist, bei welcher die An- 
behalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
V. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
Bei sämmtlichen Verwaltungen. 
Maschinisten, Heizer und sonstige gleich- 
artige Stellen. 
— 
1# 
Evangelisch-lutherisches Tandesronsisto- 
rium, Apostolisches Vikariat, sowie katho- 
lisch-geistliches Tonsistorium zu Bresden. 
Büreaubeamte. zur Hälfte. 
  
b 
Universität Leipzig. 
Expedienten und der Hausinspektor des zur Hälfte. Universitäts- 
Universitäts-Rentamts, Rentmeister. 
Expedienten des Universitätsgerichts, zur Hälfte. . Der akademische Senat. 
sowie I 
Expedienten der Irrenklinik. zur Hälfte. Direktion der Irrenklinik. 
5 
I 
Fürsten- und Landesschulen Grimma und # 
Aleißen. 
Wirthschaftssekretär, Ministerium des Cultus 
Kranken- und Thorwärter, und öffentlichen Unter- 
Hausmeister. richts. 
On 
Taubstummenanstalten zu Breeden, Leipzig 
und Plauen bei Breeden. i 
Wirthschaftsinspektor, 
Hausverwalter, 
Aufseher. 
  
o 
zur Hälfte. Direktion des 
Polytechnikums. 
Polytechnikum zu Bresden. 
Büreaubeamte. 
i
	        
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