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Nr. 56. Bekanntmachung,
die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung
der Staatsschulden betreffend;
vom 12. December 1887.
Noch der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses
zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe nunmehr in folgender Weise zusammen-
gesetzt:
Es sind gewählt worden:
als Mitglieder: als Stellvertreter:
a) aus der ersten Kammer, die Herren:
Bürgermeister Löhr aus Bautzen, Rittergutsbesitzer Peltz auf Ramsdorf,
Geheimer Rath, Graf von Könneritz Rittergutsbesitzer von Trützschler auf
auf Lossa, Dorfstadt,
Geheimer Rath Herbig aus Dresden; Rittmeister a. D. von Bodenhausen
auf Pöhl;
b) aus der zweiten Kammer, die Herren:
Geheimer Rath Dr. Haberkorn aus Rittergutsbesitzer Günther auf Saal-
Zittau, „hausen,
Bürgermeister Bönisch aus Dresden. Gutsbesitzer Uhlemann aus Görlitz.
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Herrn Bürgermeister
Bönisch zum Vorstand, den Herrn Bürgermeister Löhr aber zu dessen Stellvertreter
bestimmt.
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird Solches und daß in der Person des bei dieser
Kasse angestellten Buchhalters
Friedrich Otmar Dittrich
eine Aenderung nicht eingetreten ist, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 12. December 1887.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Wolf.