Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Nr. 56. Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung 
der Staatsschulden betreffend; 
vom 12. December 1887. 
Noch der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses 
zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe nunmehr in folgender Weise zusammen- 
gesetzt: 
Es sind gewählt worden: 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
a) aus der ersten Kammer, die Herren: 
Bürgermeister Löhr aus Bautzen, Rittergutsbesitzer Peltz auf Ramsdorf, 
Geheimer Rath, Graf von Könneritz Rittergutsbesitzer von Trützschler auf 
auf Lossa, Dorfstadt, 
Geheimer Rath Herbig aus Dresden; Rittmeister a. D. von Bodenhausen 
auf Pöhl; 
b) aus der zweiten Kammer, die Herren: 
Geheimer Rath Dr. Haberkorn aus Rittergutsbesitzer Günther auf Saal- 
Zittau, „hausen, 
Bürgermeister Bönisch aus Dresden. Gutsbesitzer Uhlemann aus Görlitz. 
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Herrn Bürgermeister 
Bönisch zum Vorstand, den Herrn Bürgermeister Löhr aber zu dessen Stellvertreter 
bestimmt. 
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung 
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird Solches und daß in der Person des bei dieser 
Kasse angestellten Buchhalters 
Friedrich Otmar Dittrich 
eine Aenderung nicht eingetreten ist, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 12. December 1887. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Wolf.
	        
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