Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Nr. 9. Landtagsabschied 
für die außerordentliche Ständeversammlung des Jahres 1887; 
vom 5. März 1887. 
Wöon, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
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urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Bei dem gegenwärtigen Schlusse des von Uns nach Maßgabe von § 115 der Ver- 
fassungsurkunde einberufenen außerordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusicherung 
in §119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließung 
und Erklärung in Bezug auf die bei dem gegenwärtigen außerordentlichen Landtage statt- 
gefundenen ständischen Berathungen in Folgendem: 
Die getreuen Stände haben dem mittelst Decrets vom 1. d. M., den Ankauf der 
Strecke Dresden-Elsterwerda der Berlin-Dresdner Eisenbahn durch den Sächsischen Staat 
betreffend, ihnen vorgelegten Vertrage zwischen Sachsen und Preußen vom 24.Januar 1887 
durch die ständische Schrift vom 5. d. M. ihre Zustimmung ertheilt und Unsere Regierung 
ermächtigt, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags die Strecke Dresden- 
Elsterwerda für den Sächsischen Staat anzukaufen. Wir werden daher diesem Vertrage, 
sobald dessen Annahme auch seiten der Königlich Preußischen Regierung gesichert ist, 
Unsere Ratification ertheilen und Unsere Regierung ermächtigen, das zur Ausführung 
desselben Erforderliche allenthalben vorzukehren und zu veranlassen. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei- 
gethan und haben zu Urkund dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungsblatt 
aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen 
Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 5. März 1887. 
Albert. 
Alfred Graf von Fabrice. 
Hermann von Nostitz-Wallwitz. 
GUs Carl Friedrich von Gerber. 
Ludwig von Abeken. 
Leonce Freiherr von Könneritz.
	        
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