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Nr. 9. Landtagsabschied
für die außerordentliche Ständeversammlung des Jahres 1887;
vom 5. März 1887.
Wöon, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
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urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Bei dem gegenwärtigen Schlusse des von Uns nach Maßgabe von § 115 der Ver-
fassungsurkunde einberufenen außerordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusicherung
in §119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließung
und Erklärung in Bezug auf die bei dem gegenwärtigen außerordentlichen Landtage statt-
gefundenen ständischen Berathungen in Folgendem:
Die getreuen Stände haben dem mittelst Decrets vom 1. d. M., den Ankauf der
Strecke Dresden-Elsterwerda der Berlin-Dresdner Eisenbahn durch den Sächsischen Staat
betreffend, ihnen vorgelegten Vertrage zwischen Sachsen und Preußen vom 24.Januar 1887
durch die ständische Schrift vom 5. d. M. ihre Zustimmung ertheilt und Unsere Regierung
ermächtigt, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags die Strecke Dresden-
Elsterwerda für den Sächsischen Staat anzukaufen. Wir werden daher diesem Vertrage,
sobald dessen Annahme auch seiten der Königlich Preußischen Regierung gesichert ist,
Unsere Ratification ertheilen und Unsere Regierung ermächtigen, das zur Ausführung
desselben Erforderliche allenthalben vorzukehren und zu veranlassen.
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei-
gethan und haben zu Urkund dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungsblatt
aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen
Siegel bedrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, am 5. März 1887.
Albert.
Alfred Graf von Fabrice.
Hermann von Nostitz-Wallwitz.
GUs Carl Friedrich von Gerber.
Ludwig von Abeken.
Leonce Freiherr von Könneritz.