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Nr. 14. Bekanntmachung,
die Neuaufstellung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung des XII. (Königlich
Sächsischen) Armee-Korps betreffend;
vom 28. März 1887.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs hat unter dem
1. April a. c. die aus der Anlage □O ersichtliche Neuaufstellung der Landwehr-Bezirks-
— Eintheilung des XII. (Königlich Sächsischen) Armee-Korps in Kraft zu treten.
Hierzu wird bemerkt:
1. Die Geschäfte der Ober-Ersatz-Kommission im Bezirke der 1. Infanterie-
Brigade Nr. 45 gehen auf die Ober-Ersatz-Kommission im Bezirke der
5. Infanterie-Brigade Nr. 63, mit dem Sitze in Dresden, über.
2. Für den Bezirk der 6. Infanterie-Brigade Nr. 64 wird eine Ober-Ersatz-
Kommission mit dem Sitze in Dresden gebildet.
3. Die Geschäfts-Eintheilung der Landwehr-Bezirks-Kommandos „l1. Leipzig“
und „2. Leipzig“ wird wie folgt geregelt:
„1. Leipzig“ kontrolirt die Beurlaubten sämmtlicher Waffengattungen
incl. Jäger mit alleiniger Ausnahme der Infanterie, sowohl von
Leipzig-Stadt als Leipzig-Land.
„2. Leipzig“ kontrolirt die Beurlaubten der Infanterie einschließlich der
übungspflichtigen Ersatz-Reservisten 1. Klasse der Infanterie, sowohl
von Leipzig-Stadt als Leipzig-Land.
„1. Leipzig“ erledigt die Ersatz-Angelegenheiten von Leipzig-Stadt,
„2. Leipzig“ erledigt die Ersatz-Angelegenheiten von Leipzig-Land.
Dresden, am 28. März 1887.
Kriegs-Ministerium.
Graf v. Fabrice.
Starke.