Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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–gt .— 
(E 1 Abs. 2 u. 3, § 2, § 5 der Verordnung.) 
  
  
  
  
  
  
  
Nummer. 104. Anmerkungen. 
1. Bauergut. Kohlenbergbaurecht abge- 
Nr. 96 des Brandkatasters. Hierzu gehören Wohn= und Wirthschafts- trennt s. Nr. 2. 3. 4. 
gebäude Nr. 54 und die Flurstücke Nr. 32. 35. 48. 49. 50. 106. 120. 121. 122. 
134 des Flurbuchs. 
Hiervon sind zu entrichten: 
1 Thlr. 15 Ngr. 8 Pf. jährliche Ablösungsrente an die Landrentenbank. 
2c. 
2. 22. Juli 1887. Abgetrennt das Recht zum Abbau der etwa vorhandenen Eingetragen auf Fol. 1075 
ad Nr. 1.6teinkohlen an den Parzellen Nr. 49. 50 und an Theilen der Parzellen Nr. 122 des Grund- und Hypo— 
und 134, welches an den Markscheider Johann Gottlieb Bachmann in Zwickau thekenbuchs für Bockwa. 
verkauft worden ist, lt. Kaufvertrags vom 2c. 
3. 18. September 1888. Abgetrennt das Recht zum Abbau der etwa vor- Eingetragen auf Fol. 1245 
ad Nr. I. handenen Steinkohlen an den Parzellen Nr. 32. 35. 106. 120. 121 und an den des Grund= und Hypo- 
mit dem unter 2 eingetragenen Abbaurechte nicht belasteten Theilen der Parzellen thekenbuchs für die Stadt 
Nr. 122 und 134, welches an den Stadtgutsbesitzer Albert Donath in Zwickaus Zwickau. 
verkauft worden ist, lt. Kaufvertrags vom 2c. 
4. 22. Oktober 1889. Abgetrennt das Recht zum Abbau der im Zachkohlen- JEingetragen auf Fol. 1500 
ad Nr. 1.lötze und im tiefen Planitzer Flötze im Bereiche der Parzellen Nr. 48 und 54 des Grund= und Hypo- 
etwa vorhandenen Steinkohlen, welches an die unter der Firma Bürgergewerkschaftthekenbuchs für die Stadt 
zu Zwickau bestehende Aktiengesellschaft verkauft worden ist, lt. Kaufvertrags Zwickau. 
vom 2c. 
1887. 9
	        
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