Nummer.
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(S8 10. 14 der Verordnung.)
2065.
Kohlenbergbaurecht.
Anmerkungen.
Das Recht zum Abbau der etwa vorhandenen Steinkohlen an den Parzellen
Nr. 60. 87. 93. 404 des Flurbuchs für Zwickau und an einem Theile des von
Zwickau nach Reinsdorf führenden Communicationswegs.
Zubehörungen s. Nr. 2.
Abgetrennt s. Nr. 3.
Veränderte Parzellenbezeich-
nung s. Nr. 4.
Sonstige Veränderungen f.
Nr. 5. 6.
2.
ad Nr. 1.
16. December 1887. Zu dem Kohlenbergbaurechte gehören das Baurecht
an der Parzelle Nr. 60 des Flurbuchs für Zwickau und die auf derselben errich-
teten Schacht= und Maschinengebäude Nr. 405 und 406 des Brandkatasters für
diesen Ort, lt. Protokolls vom rc.
ad Nr. 1.
2. Januar 1888. Abgetrennt das Recht zum Abbau der im Bereiche der
Parzelle Nr. 93 bis zu einer Teufe von 200 m etwa vorhandenen Steinkohlen,
welches an den Kohlenwerksbesitzer Friedrich Brunner in Zwickau verkauft worden
ist, lt. Kaufvertrags vom 2c.
Eingetragen auf Fol. 2200
dieses Grund= und Hypo-
thekenbuchs.
d Nr. 1.
20. März 1888. Die Parzelle Nr. 93 ist in die Parzellen Nr. 93 und
93b zergliedert worden, lt. Dismembrationsanbringens vom 2c.
àd Nr. 1.
10. Juli 1890. Ein abgetrennter Theil der Parzelle Nr. 60 ist mit der
Parzelle Nr. 564, ein Trennstück der Parzelle Nr. 698 mit der Parzelle Nr. 404
verschmolzen und ein Theil der Parzelle Nr. 87 im Wege der Expropriation zu
der von Zwickau nach Wildenfels führenden fiskalischen Straße geschlagen worden,
lt. Dismembrationsanbringens vom 2c.
ad Nr. 1.
22. Oktober 1910. Der im Eintrage Nr. 1 gedachte Communicationsweg
ist eingezogen und der mit dem Bergbaurechte belastete Theil desselben zur Parzelle
Nr. 508 des Flurbuchs für Reinsdorf vermessen worden, lt. Mittheilung 2c.