Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

Nummer. 
— 50 — 
(8§ 10. 22. 26. 27 der Verordnung.) 
978. 
Kohlenbergbaurecht. 
Anmerkungen. 
  
Das Recht zum Abbau der etwa vorhandenen Steinkohlen an den Parzellen 
Nr. 600. 604. 725. des Flurbuchs für Oelsnitz, an Theilen der Parzellen Nr. 50. 
78. 94. des Flurbuchs für Lugau, an einem Theile der von Stollberg nach 
Lichtenstein führenden fiskalischen Straße und an einem Theile des auf Fol. 1095 
dieses Grund= und Hypothekenbuchs eingetragenen Stollberger Staatsforstreviers. 
  
Hierzu gehören: 
a) das Flurstück Nr. 505 des Flurbuchs für Oelsnitz und das auf 
dieser Parzelle errichtete Schacht= und Maschinengebäude Nr. 304 
des Brandkatasters für diesen Ort, 
b) die auf Fol. 607 des Grund= und Hypothekenbuchs für Neudörfel 
(im Bezirke des Amtsgerichts Wildenfels) eingetragenen Flurstücke 
Nr. 318. 319. 326. 544. des Flurbuchs für Neudörfel. 
Abbau des Kohlenfelds fest- 
gestellt s. Nr. 2. 
Bergbaurecht erloschen fs. 
Nr. 3. 
  
ad Nr. 1. 
25. Januar 1891. Der vollständige Abbau des Kohlerfelds ist festgestellt 
worden, lt. Entscheidung des Kgl. Bergamts vom 2c. 
Rechtskraft der Entscheidung 
s. Nr. 3. 
  
  
ad Nr. 2. 
20. Februar 1891. Nachdem die unter Nr. 2 gedachte Entscheidung des 
Kgl. Bergamts in Rechtskraft übergegangen ist, wird das Kohlenbergbaurecht ge- 
löscht, lt. Mittheilung des Königl. Bergamts vom 2c. 
  
ad Nr. 1. 
3. August 1891. Die im Eintrage Nr. 1 unter a. bezeichneten Zubehörungen 
sind auf dem neu angelegten Folium 1546 dieses Grund= und Hypothekenbuchs 
eingetragen worden, die ebendaselbst unter b. gedachten Zubehörungen kommen als 
solche auf dem gegenwärtigen Folium in Wegfall, Letzteres wird geschlossen, lt. Be- 
schlusses vom 2c. 
  
  
 
	        
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