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Nr. 17. Bekanntmachung,
die Commissare für Staatseisenbahnbau betreffend;
vom 1. April 1887.
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen,
den Oberfinanzrath Theodor Albrecht Schreiner in Dresden
von den ihm übertragenen Geschäften eines Commissars für den Bau der Staatseisen-
bahnlinien
St. Egidien-Stollberg,
Wilkau-Kirchberg-Saupersdorf,
Schwarzenberg-Johanngeorgenstadt,
Hainsberg-Kipsdorf,
Radebeul-Radeburg,
. Klotzsche-Königsbrück,
Zittau-Reichenau-Markersdorf,
Stollberg-Zwönitz und
. Mügeln-Nerchau-Trebsen
vom 1. April dieses Jahres an zu entbinden und vom gleichen Zeitpunkte an diese
Geschäfte in Betreff der unter Nr. 1 bis mit 7 genannten Linien dem Mitgliede der
Generaldirection der Staatseisenbahnen
Finanzrath Dr. jur. Walther Friedrich Ernst Schelcher in Dresden,
— und zwar außer den Diesem bereits übertragenen Commissariatsgeschäften für den
Bau der Staatseisenbahnlinien
Mosel-Ortmannsdorf,
Wilischthal-Ehrenfriedersdorf mit Zweigbahn Herold-Thum,
Potschappel-Wilsdruff,
Annaberg-Schwarzenberg,
Schönfeld-Geyer und
Grünstädtel-Rittersgrün —,
dagegen in Betreff der unter Nr. 8 und 9 genannten Linien
Stollberg-Zwönitz und
Mügeln-Nerchau-Trebsen
dem Hilfsarbeiter bei der Generaldirection der Staatseisenbahnen
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