Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Nr. 19. Bekanntmachung, 
die zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen 
Staatsregierung anläßlich des Ueberganges des Berlin-Dresdener und 
des Halle-Sorau-Gubener Eisenbahnunternehmens auf den Preußischen 
Staat unter dem 24. Januar dieses Jahres abgeschlossenen Verträge 
betreffend; 
vom 14. April 1887. 
Nechdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Staats- 
regierung ein Vertrag, betreffend die anderweite Regelung der Verhältnisse der Berlin- 
Dresdener Eisenbahn, sowie ein Staatsvertrag, betreffend die anderweite Regelung der 
Verhältnisse mehrerer die beiderseitigen Gebiete berührenden Eisenbahnen und zwar 
beide Verträge unter dem 24. Januar dieses Jahres abgeschlossen worden sind, so werden 
dieselben nach erfolgter beiderseitiger Allerhöchster Ratifikation in der Anlage unter □ 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 14. April 1887. 
Die Ministerien 
der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten. 
Frhr. v. Könneritz. Graf v. Fabrice. 
Müller. 
□ 
Vertrag 
zwischen Sachsen und Preußen, betreffend die anderweite Regelung der 
Verhältnisse der Berlin-Dresdener Eisenbahn. 
Nachdem zwischen der Königlich Preußischen Regierung und der Berlin-Dresdener 
Eisenbahngesellschaft unter dem 15./16. December 1886 ein Vertrag wegen des Ueber- 
ganges des Berlin-Dresdener Eisenbahnunternehmens auf den Preußischen Staat ver-
	        
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