Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
6. Stück vom Jahre 1888.
Inhalt: Nr. 15. Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1887 und 1888. S. 81. — Nr. 16.
Verordnung, betr. die Inkraftsetzung von § 3 des Gesetzes vom 22. März 1888, die Regelung der Unfall-
und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betr. S. 85.
— Nr. 17. Bekanntmachung, die Uebertragung des Baues einer Secundäreisenbahn an die General-
direction der Staatseisenbahnen betr. S. 86. — Nr. 18. Bekanntmachung, die Ernennung von Kom-
missaren für den Bau mehrerer Secundäreisenbahnen betr. S. 86.
Nr. 15. Landtagsabschied
für die Ständeversammlung der Jahre 1887 und 1888.
Wag, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
20. 20. 2c.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Bei dem Schlusse des von Uns nach Maßgabe von § 115 der Verfassungsurkunde
zusammenberufenen zweiundzwanzigsten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der
Zusage in § 119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere
Entschließungen und Erklärungen in Bezug auf die bei dem gegenwärtigen Landtage
stattgefundenen ständischen Berathungen in Folgendem:
Was 4
I. die Vorlagen an die getreuen Stände
anlangt, so sind dieselben zum Theil
Ausgegeben zu Dresden den 7. April 1888. 16