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Nr. 38. Bekanntmachung,
die Konzessionirung der Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft Commercial
Union Assurance Company Limited in London betreffend;
vom 15. Mai 1888.
Des Ministerium des Innern hat der Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft Com-
mercial Union Assurance Company Limited in London auf Grund der von derselben
eingereichten Statuten die nachgesuchte Konzession zu Annahme der nach § 7 des Gesetzes,
das Mobiliar= und Privatfeuerversicherungswesen betreffend, vom 28. August 1876
zulässigen Versicherungen innerhalb des Königreichs Sachsen unter den durch das ange-
zogene Gesetz und die dazu gehörige Ausführungs-Verordnung vom 20. November 1876
in Verbindung mit dem Gesetze vom 18. Oktober 1886, eine Ergänzung und Ab-
änderung der §§ 18 und 19 des vorangezogenen Gesetzes betreffend, sowie der zu dem
Gesetze vom 18. Oktober 1886 erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 19. Oktober
1886 vorgeschriebenen Bedingungen und Beschränkungen mit Vorbehalt des Widerrufs
ertheilt.
Es wird Solches, sowie daß die Gesellschaft für das Königreich Sachsen
Dresden
zum Sitze ihrer Geschäftsverwaltung gewählt und daselbst ihren Gerichtsstand hat, hier-
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 15. Mai 1888.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Münckner.
Nr. 39. Verordnung,
zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 und des Landesgesetzes
vom 22. März 1888 über die Unfall= und Krankenversicherung der in
land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen;
vom 23. Mai 1888.
ur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall= und Krankenversicherung der
in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886
(R.-G.-Bl. S. 132) und des sächsischen Landesgesetzes, die Regelung der Unfall= und