Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

— 137 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
10. Stück vom Jahre 1888. 
  
  
  
Inhalt: Nr. 40. Bekanntmachung, die Errichtung eines Königlichen Aichamtes in Dresden betr. S. 137. 
— Nr. 41. Bekanntmachung, die Begründung und Abgrenzung des katholischen Pfarrbezirks zu Sebnitz 
betr. S. 138. — Nr. 42. Verordnung, die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Staats- 
dienst im Baufache betr. S. 138. — Nr. 43. Verordnung, die praktische Ausbildung der Techniker für 
den Staatsdienst im Baufache betr. S. 166. — Nr. 44. Verordnung, die Frankirung der an die Organe 
der Berufsgenossenschaften, sowie an die Vorstände von Krankenkassen zu richtenden Postsendungen betr. S. 180. 
Nr. 40. Bekanntmachung, 
die Errichtung eines Königlichen Aichamtes in Dresden betreffend; 
vom 1. Juli 1888. 
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Im Anschlusse an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren Einricht— 
ung für die verschiedenen Zweige der Aichgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873 
(G.- u. V.-Bl. S. 225) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in 
Dresden ein Königliches Aichamt mit der Ordnungszahl errichtet worden ist, dessen 
Zuständigkeit sich auf alle Zweige des Aichwesens, betreffs der Alkoholometer jedoch erst 
vom 1. October laufenden Jahres ab, erstreckt. 
Dresden, den 1. Juli 1888. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Müller. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 20. Juli 1888. 23
	        
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