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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
10. Stück vom Jahre 1888.
Inhalt: Nr. 40. Bekanntmachung, die Errichtung eines Königlichen Aichamtes in Dresden betr. S. 137.
— Nr. 41. Bekanntmachung, die Begründung und Abgrenzung des katholischen Pfarrbezirks zu Sebnitz
betr. S. 138. — Nr. 42. Verordnung, die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Staats-
dienst im Baufache betr. S. 138. — Nr. 43. Verordnung, die praktische Ausbildung der Techniker für
den Staatsdienst im Baufache betr. S. 166. — Nr. 44. Verordnung, die Frankirung der an die Organe
der Berufsgenossenschaften, sowie an die Vorstände von Krankenkassen zu richtenden Postsendungen betr. S. 180.
Nr. 40. Bekanntmachung,
die Errichtung eines Königlichen Aichamtes in Dresden betreffend;
vom 1. Juli 1888.
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Im Anschlusse an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren Einricht—
ung für die verschiedenen Zweige der Aichgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873
(G.- u. V.-Bl. S. 225) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in
Dresden ein Königliches Aichamt mit der Ordnungszahl errichtet worden ist, dessen
Zuständigkeit sich auf alle Zweige des Aichwesens, betreffs der Alkoholometer jedoch erst
vom 1. October laufenden Jahres ab, erstreckt.
Dresden, den 1. Juli 1888.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Müller.
Ausgegeben zu Dresden den 20. Juli 1888. 23