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Muster B.
I. Als Steuer-Cnittung. (Vorderseite.)
Mahl-Erlaubnißschein.
Anmeldungs-Register Nr. 6.
Hebe-Register Nr. 87.
Der Brauer Werner zu Grossdorf meldet zur Vermahlung auf seiner in der Brauerei daselbst
belegenen Mühle an 1525 kg, in Buchstaben:
netto „Fünfzehnhundert fünfundzwanzig Kilogramm Gerstenmalz“
und hat dafür die Brausteuer mit:
„Einundsechzig Mark“
entrichtet.
Die Vermahlung soll beginnen am 13. Juli d. J., Vormittags acht Uhr.
Neustadt, den 12. Juli 1886. Steuer-Amt
Miter
Steuereinnehmer.
II. Als Register-Zelag. (Vorderseite.)
Mahl-Erlaubnißschein.
Anmeldungs-Register Nr. 6.
Hebe-Register Nr. 87.
Der Brauer Werner zu Grossdorf meldet zur Vermahlung auf seiner in der Brauerei daselbst
belegenen Mühle an 1525 kg, in Buchstaben:
netto „Fünfzehnhundert fünfundzwanzig Kilogramm Gerstenmalz“
und hat dafür die Brausteuer mit:
„Einundsechzig Mark“
entrichtet.
Die Vermahlung soll beginnen am 13. Juli d. J., Vormittags acht Uhr.
Neustadt, den 12. Juli 1886. Steuer-Amt.
Müller
Steuereinnehmer.
Vermerk des Aufsichtsbeamten.
Das vorstehend deklarirte Mahlgut ist heut auf:
brutto Fünfzehnhundert siebenundvierzig 50/100 kg in 15 Säcken,
nach Abzug des Gewichts der letzteren mit 23 kg auf:
netto Fünfzehnhundert vierundzwanzig 5/100 kg
in meinem Beisein verwogen, um 7¾ Uhr Vormittags auf den Mühlenrumpf geschüttet und letzterer sodann
vorschriftsmäßig von mir verschlossen worden.
Grossdorf, den 13. Juli 1886.
S#c)s #lze
Steueraufseher.