Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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Fahrbühne bei Erreichung der tiefsten Stellung derselben Vorkehrung getroffen sein, wobei 
es freigegeben wird, ob die Verhinderung durch Ausrückung des Antriebes oder durch 
eine genügend elastische Ausfüllung des untersten Theils des Fahrschachtes herbeigeführt 
wird. 
8. Jeder Fahrstuhl muß mit mindestens einer selbstthätigen Sicherheitsvorrichtung 
versehen sein, welche ein gefahrbringendes Niedergehen des Fahrstuhls im Falle eines 
Bruchs verhindert. 
Hydraulische Fahrstuhleinrichtungen mit Gegengewichten sind sowohl gegen das 
Emporschleudern des Fördergestelles als gegen das zu rasche Niedergehen desselben im 
Falle eines Bruchs zu sichern. 
II. Betriebsvorschriften. 
1. An jedem Zugange zum Förderschachte ist eine Warnung durch die Aufschrift: 
„Vorsicht, Fahrstuhl!“ anzubringen. 
2. An den Thüren der Schachteinkleidung sind Anschläge anzubringen, aus welchen 
zu ersehen ist, daß außer der bedienenden Person andere Personen den Fahrstuhl nicht 
benutzen dürfen, daß ferner die Thüren bei Nichtbenutzung des Fahrstuhls an der 
betreffenden Förderstelle nicht offen gelassen werden dürfen und endlich, welches Gewicht 
3. Die Ingangsetzung und Abstellung des Fahrstuhls darf nur durch die dazu 
besonders beauftragten und gehörig instruirten Personen erfolgen, und es sind letztere 
auch mit den für die Fahrschachtthüren nöthigen Schlüsseln, die jedoch an andere Personen 
nicht überlassen werden dürfen, zu versehen. 
4. Die Fahrgeschwindigkeit darf für den Aufgang sowie für den Niedergang 
O, 75 Meter in der Sekunde nicht überschreiten. 
D. 
Vorschriften 
für Fahrstuhleinrichtungen zur Bekörderung einer oder mehrerer Personen, 
außer der bedienenden Person. 
I. Constructionsvorschriften. 
1. Der Förderschacht oder Förderraum muß von der nächsten Umgebung allseitig 
durch einen Verschlag abgeschlossen sein. 
2. Die Zugänge zum Förderschachte an den Förderstellen sind durch hinreichend 
hohe Thüren abzuschließen, welche sich nur dann öffnen lassen, wenn der Fahrstuhl die
	        
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