Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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Nr. 40. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Königin-Marienhütte, Aktiengesellschaft zu Cainsdorf 
betreffend; 
vom 12. Juni 1890. 
Nachdem der Königin-Marienhütte, Aktiengesellschaft zu Cainsdorf behufs Aufnahme 
einer Anleihe von 
Zwei Millionen Fünfhunderttansend Mark 
(2500 000.4) 
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 44 vom Hundert zu verzinsenden und 
planmäßig vom Jahre 1894 ab bis zum Jahre 1929 auszuloosenden Schuldscheinen 
in Abschnitten von je 1000.3 sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der 
vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung 
ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 12. Juni 1890. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. v. Thümmel. 
Löhr. 
  
  
  
Nr. 41. Bekanntmachung 
eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des Albrechts-Ordens; 
vom 13. Juni 1890. 
W. Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 2pc. 
haben auf den Vortrag des Gesammtministeriums und des Ordenskanzlers die Erweiterung 
des Albrechtsordens durch Stiftung eines Offizierskreuzes beschlossen und deshalb dem 
nachstehenden anderweiten Nachtrage zu den unterm 31. December 1850 erlassenen 
Statuten des Albrechts-Ordens Unsere Genehmigung ertheilt. 
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