noch ein Ausstreuen des Pulvers stattfinden kann. Der Absender ist, wenn er diese Be—
dingungen nicht eingehalten hat, für den aus etwaiger Entzündung entstandenen Schaden
haftbar.
2. Im § 13 „Drucksachen“ tritt zwischen dem zweiten und dritten Satz
im Absatz w folgender neue Satz hinzu:
Offene Karten, aus deren Inhalt die Absicht der Beleidigung oder einer sonst strafbaren
Handlung sich ergiebt, sind von der Postbeförderung ausgeschlossen.
3. Im § 38, „Nachsendung der Postsendungen“ betreffend, erhalten die Ab-
sätze u und ufolgende Fassung:
II Bei Packeten und bei Briefen mit Werthangabe erfolgt die Nachsendung nur auf
Verlangen des Absenders oder, bei vorhandener Sicherheit für das Porto, auch des Em-
pfängers.
I Für Packete und für Briefe mit Werthangabe wird im Falle der Nachsendung das
Porto und die Versicherungsgebühr von Bestimmungsort zu Bestimmungsort zugeschlagen:
der Portozuschlag von 10 Pf. wird jedoch für die Nachsendung nicht erhoben. Für andere
Sendungen findet ein neuer Ansatz nicht statt. Einschreib-, Postanweisungs= und Post-
auftrags-Gebühren, sowie die Vorzeigegebühr für Nachnahmesendungen werden bei der
Nachsendung nicht noch einmal angesetzt.
4. Im 8 39, „Behandlung unbestellbarer Postsendungen am Bestimmungsorte“ be-
treffend, erhält der Absatz Vu# folgende Fassung:
VII Für zurückzusendende Packete und für Briefe mit Werthangabe ist das Porto und
die Versicherungsgebühr für die Hin= und für die Rücksendung zu entrichten; der Porto-
zuschlag von 10 Pf. wird jedoch für die Rücksendung nicht erhoben. Für andere Gegen-
stände findet ein neuer Ansatz nicht statt. Einschreib-, Postanweisungs= und Postauftrags-
Gebühren, sowie die Vorzeigegebühr für Nachnahmesendungen werden bei der Rücksendung
nicht noch einmal angesetzt.
5. Im 8§ 49, „Grundsätze bei Personengeld-Erhebung“ betreffend, ist im zweiten
Satze des Absatzes vin hinter den Worten „Zwei Kinder“ einzu-
schalten:
bis zu diesem Alter
6. Im 8 53, „Reisegepäck“ betreffend, erhält der Absatz u folgende ander-
weite Fassung:
I1 Kleine Gegenstände, welche ohne Belästigung der anderen Reisenden im Personen-