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Nachdem von der Königlich Sächsischen und der Fürstlich Reuß-Plauischen jüngerer
Linie Regierung die Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen den Eisenbahnlinien
Gößnitz-Gera und Weischlitz-Wolfsgefärth vereinbart worden ist, haben zur Regelung
der hierbei in Betracht kommenden staatsrechtlichen und finanziellen Fragen zu Bevoll-
mächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Sachsen
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Dr. Paul Hermann Ritterstädt,
und
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie
Höchstihren Staatsrath Walther Engelhardt,
welche unter Vorbehalt landesherrlicher Ratifikation nachstehenden
Staatsvertrag
abgeschlossen haben.
Artikel 1.
Die Königlich Sächsische Regierung beabsichtigt, für Ihre Rechnung eine an die
Eisenbahnlinie Weischlitz-Wolfsgefärth kurz vor der Station Wolfsgefärth anschließende
Eisenbahn nach dem Bahnhofe Gera-Pforten sowie eine Verbindungsstrecke von dieser
Bahn nach der Eisenbahnlinie Gößnitz-Gera in der Richtung auf Ronneburg nach Maß-
gabe des der Fürstlich Reußischen Regierung vorgelegten Projektes zu erbauen und zu
betreiben.
Hierzu ertheilt die Fürstliche Regierung für Ihr Staatsgebiet die Genehmigung.
Artikel 2.
Die Fürstlich Reußische Regierung erkennt an, daß der Königlich Sächsischen Regier-
ung die Befugniß zusteht, innerhalb des Fürstlich Reußischen Gebietes nach Erfüllung
der gesetzlichen Voraussetzungen den für die Herstellung der Bahn unter Rücksichtnahme
auf die künftigen Betriebsbedürfnisse erforderlichen Grund und Boden im Wege der
Zwangsenteignung zu erwerben.
Artikel 3.
Für den Bau der Bahn, welche 1,435 Meter Spurweite im Lichten der Schienen
erhält, sollen allenthalben die bei der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnverwaltung
für Herstellung normalspuriger Eisenbahnen geltenden Bestimmungen maßgebend sein.
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