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9. Daselbst. Im 2. Absatze 3. bis 5. Zeile ist der Satz „Aeußerstenfalls kann
...... u. s. w. bis: „genügend angesehen werden.“ zu streichen und dafür zu setzen:
Aeußersten Falls können unter den Reitpferden der Fußtruppen und des
Trains auch solche von einer Größe von 1 Meter 53 Centimeter genommen
werden, wenn sie sonst den Anforderungen entsprechen.
10. Am Schlusse der Anlage ist als letzter Absatz hinzuzufügen:
Als besonders schwere Zugpferde (zu Belagerungstrains u. s. w.) sind Pferde
aller Schläge anzusehen, welche durch ihr schweres Gebäude zu Trab= und Galopp-
bewegungen ungeeignet, jedoch gewöhnt sind, große Lasten gleichmäßig zu ziehen.
1 1. Anlage C. In Kolonne 8 ist hinter der Spalte: „Vorder“-(Pferde) als neue
Spalte einzufügen:
3 besonders schwere
Zugpferde
–—
Notiz: Die neue Spalte kann in den vorhandenen Formularen auch an einer anderen
Stelle der Gesammtspalte 8 eingefügt werden, wenn der vorhandene Raum solches zweck-
mäßig erscheinen läßt und die Deutlichkeit darunter nicht leidet. ;
12. Anlage E Ziffer 4. Die 6. Zeile: „1 Striegel“ ist zu streichen.
Am Schlusse der „Bemerkung“ ist hinzuzufügen:
Gelangen für Etappen-Fuhrpark-Kolonnen besonders schwere Zugpferde zur
Aushebung, so dürfen auch Fahrzeuge angekauft werden, welche bei größerer
Tragfähigkeit entsprechend schwerer als 15 Centner sind.
13. Anlage F. Die Kolonne 14: „Striegel“ ist zu streichen.
14. Anlage H. In den Kolonnen 5 bis 11 ist hinter der Rubrik: „Vorder“-(Pferde)
eine neue Spalte — event. unter Theilung der Rubrik: „Vorder““ — einzuschalten:
besonders schwere Zugpferde.
Dresden, am 29. November 1890.
Kriegs-Ministerium.
Graf v. Fabrice.
Förster.
33“