Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

— 33 — 
Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
4. Stück vom Jahre 1890. 
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 12. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Pegau betr. S. 33. — Nr. 13. Ver- 
ordnung, das Verfahren bei den Wahlen zur evangelisch-lutherischen Landessynode betr. S. 34. — Nr. 14. 
Bekanntmachung, eine Ergänzungswahl für den Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden 
betr. S. 37. — Nr. 15. Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1889 und 1890. 
S. 38. — Nr. 16. Gesetz, den Wegfall der Pensionsbeiträge der Geistlichen und Lehrer betr. S. 42. — 
Nr. 17. Verordnung zu Ausführung der Pensionsgesetze für die evangelisch -lutherischen Geistlichen und 
deren Angehörige. S. 44. — Nr 18. Verordnung, die Abänderung der Verordnung vom 23. Sep- 
tember 1880 zu Ausführung der Lehrer-Pensionsgesetze betr. S. 47. — Nr. 19. Finanzgesetz auf die 
Jahre 1890 und 1891. S. 48. 
  
  
Nr. 12. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Pegau betreffend; 
vom 10. März 1890. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu 
Pegau unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf 
den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten 
über 1000.4, 500, 300%¼ und 2004 zum Zwecke der Aufnahme einer mit 37 
vom Hundert zu verzinsenden städtischen Anleihe von 
Einhunderttausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 1040 des Bür- 
gerlichen Gesetzbuches erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 10. März 1890. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Für den Minister: 
Merusel. 
Münckner. 
Ausgegeben zu Dresden den 5. April 1890. 7 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.