Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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Nr. 14. Bekanntmachung, 
eine Ergänzungswahl für den Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staats- 
schulden betreffend; 
vom 24. März 1890. 
Nechdem der Inhalts der Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums vom 9. Decem- 
ber v. J. (G.= u. V.-Bl. S. 104 u. 105) von der ersten Kammer der Ständever- 
sammlung zum Mitgliede des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden 
gewählte, von dem gedachten Landtagsausschusse zum stellvertretenden Vorsitzenden be- 
stimmte 
Bürgermeister Löhr aus Bautzen 
mit Tode abgegangen ist, hat die genannte Kammer den von ihr an erster Stelle er- 
wählten Stellvertreter im erwähnten Ausschusse, 
Rittergutsbesitzer Peltz auf Ramedorf, 
zum wirklichen Mitgliede desselben und den 
Bürgermeister Beutler aus Freiberg 
zum zweiten Stellvertreter gewählt. 
Auch ist von dem Landtagsausschusse der Geheime Rath Herbig aus Dresden zum 
stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden. 
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung 
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 24. März 1890. 
Finanz-Ministerium. 
v. Thümmel. 
Wolf.
	        
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