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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
11. Stück vom Jahre 1891.
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Inhalt: Nr. 41. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Oschatz betr. S. 89. — Nr. 42. Be-
kanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen Ausbezirkung der in Preußen gelegenen Gemeinde
und des Rittergutes Döhlen aus dem sächsischen Schulverbande Quesitz abgeschlossenen Rezeß betr. S. 90. —
Nr. 43. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen abgeschlossenen Rezeß wegen Auspfarrung
der Ortschaft Kotzschka aus der sächsischen Parochie Frauenhain betr. S. 92. — Nr. 44. Verordnung, dic
Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Eisenbahnstrecke zwischen Großenhain und Frauenhain
betr. S. 94. — Nr. 45. Verordnung, die Abgabe starkwirkender Arzneimittel, sowie die Beschaffenheit und
Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken betr. S. 95. — JNr. 46. Verordnung,
die Beförderung und Prüfung der Expedienten und Bureauassistenten bei der Verwaltung der direkten Steuern
betr. S. 103. — Nr. 47. Berordnung, die Rangstellung einiger Kategorien des Offiziers-, Beamten- und
Lehrerstandes in der Hofrangordnung betr. S. 107.
Nr. 41. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde ÖOschatz betreffend;
vom 21. Oktober 1891.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von dem Stadtrathe zu
Oschatz unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf
den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten
über 500 Mark zum Zwecke der Aufnahme einer mit 4 vom Hundert zu verzinsenden
städtischen Anleihe von ·
Dreihundertfünfzigtausend Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und Tilgungsplans die nach 8 1040 des Bürger—
lichen Gesetzbuches erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Dresden, am 21. Oktober 1891.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern.
v. Thümmel. v. Metzsch.
Münckner.
Ausgegeben zu Dresden den 1. Dezember 1891. 17