Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

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Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
12. Stück vom Jahre 1891. 
  
BW — — — — —— — — — — 
  
Inhalt: Nr. 48. Verordnung, die Landesanstalten für Blinde, für schwachsinnige und für sittlich gefährdete 
Kinder betr. S. 109. — Nr. 49. Bekanntmachung, die Unterbringung in die Landesanstalten für Blinde, 
für schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder betr. S. 112. — Nr. 50. Bekanntmachung, eine 
Abänderung der Hofrangordnung betr. S. 127. — Nr. 51. Verordnung, eine Ergänzungswahl für die 
II. Kammer betr. S. 127. — Nr. 52. Verordnung, die Einführung einer neuen Arzneitaxe betr. S. 128. 
— Nr. 53. Verordnung, die Einführung einer neuen thierärztlichen Arzneitaxe betr. S. 129. — Jr. 54. 
Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1892 betr. S. 130. — Nr. 55. 
Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- 
schulden betr. S. 131. — Nr. 56. Bekanntmachung, die Umbezirkung der Parochie Leipzig-Volkmarsdorf 
betr. S. 132. 
  
Nr. 48. Verordnung, 
die Landesanstalten für Blinde, für schwachsinnige und für sittlich 
gefährdete Kinder betreffend; 
vom 18. November 1891. 
Noch erfolgter Umwandlung der Landesanstalten zu Großhennersdorf und Nossen in 
Anstalten für schwachsinnige Kinder (Bekanntmachung vom 1. Juni 1889, G.= u. V.-Bl. 
S. 45) ist es angemessen befunden worden, in Bezug auf die Landesanstalten für Blinde, 
für schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder neue und beziehentlich übereinstim- 
mende Vorschriften zu erlassen. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Mojestät des Königs wird deshalb in Be- 
zug auf 
die Landes-Blindenanstalt zu Dresden nebst Außenabtheilungen, 
die Landesanstalten für schwachsinnige Kinder zu Großhennersdorf 
und Nossen 
und 
die zeitherige Landes-Erziehungs= und Besserungsanstalt zu Bräunsdorf, welche 
von jetzt an die Bezeichnung 
  
Ausgegeben zu Dresden den 28. Dezember 1891. 20
	        
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