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Gesetz= und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
4. Stück vom Jahre 1891.
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Inhalt: Nr. 18. Verordnung, die Aufhebung der Verordnung über die zur Beförderung in das Ausland aus
gesandtschaftlichem Wege bestimmten gerichtlichen Schristen betr. S. 17. — Nr. 14. Bekanntmachung,
Abänderung der Postordnung betr. S. 18. — Nr. 15. Bekanntmachung eines anderweiten Nachtrags zu
den Statuten des Verdienstordens. S. 19. — Nr. 16. Verordnung, die Abtretung von Grundeigen-
thum zu Erbauung der Wolkenstein= Jöhstädter Eisenbahn betr. S. 20.
Nr. 13. Verordnung,
die Aufhebung der Verordnung über die zur Beförderung in das Aus-
land auf gesandtschaftlichem Wege bestimmten gerichtlichen Schriften vom
14. Oktober 1852 betreffend;
vom 7. März 1891.
Nachdem über die Form der im Auslande zu erledigenden Ersuchungsschreiben der
Justizbehörden anderweite Bestimmungen getroffen und im Justizministerialblatte ver—
öffentlicht worden sind, wird die Verordnung des Justiz-Ministeriums, die zur Beförderung
in das Ausland auf gesandtschaftlichem Wege bestimmten gerichtlichen Schriften betreffend,
vom 14. Oktober 1852 (G.= u. V.-Bl. S. 310), hiermit aufgehoben.
Dresden, den 7. März 1891.
Ministerium der Justiz.
Schurig.
Schüler.
Ausgegeben zu Dresden den 31. März 1891. 4