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Nachtlrag
zu den Statuten des Königlich Sächsischen Verdienstordens;
vom 23. Februar 1891.
Wan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 20c.
haben beschlossen, die Bestimmungen über die Gestalt der Ordensinsignien des Verdienst-
ordens in § 5 und 6 der Statuten des Verdienstordens vom 12. August 1815 dahin
abzuändern, daß von jetzt an 1
dem Ordenskreuze für die Großkreuze und für die Comthurkreuze eine königliche goldene
Krone hinzugefügt wird, daß
an die Stelle des zum Großkreuze gehörigen sechseckigen silbernen Strahlensternes ein
achteckiger tritt.
Ein Umtausch der bisher verliehenen Decorationen des Großkreuzes und Comthur—
kreuzes gegen Decorationen in der durch diesen Nachtrag abgeänderten Form findet bei
der Ordenskanzlei nicht statt.
Dresden, am 23. Februar 1891.
Albert.
Graf von Fabrice.
Wilhelm Bär,
Ordensseeretär.
Nr. 16. Verordnung,
die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen
Eisenbahn von Wolkenstein durch das Preßnitzthal nach Jöhstadt betreffend;
vom 12. März 1891.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der in der ständischen Schrift vom
7. Februar 1890 ertheilten Ermächtigung wird von dem Ministerium des Innern be—