Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

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Freiberg, 
Bautzen und 
Riesa, 
beziehentlich was die Städte Freiberg und Bautzen anlangt, wiederum bestimmt haben. 
Zu dessen Urkund haben Wir die gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung 
Unseres Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen. 
Gegeben zu Dresden, am 9. September 1891. 
Albert. 
Georg von Metzsch. 
Nr. 33. Verordnung, 
den Wegfall der Gewichtsbezeichnung „Zentner“ betreffend; 
vom 15. September 1891. 
  
Naoch dem Gesetze vom 11. Juli 1884, betreffend die Abänderung der Maß= und 
Gewichtsordnung (R.-G.-Bl. S. 115) ist im öffentlichen Verkehr das Vielfache der 
Gewichtseinheit „Kilogramm“ als „Tonne“ zu bezeichnen. 
In Uebereinstimmung hiermit und mit den in den Formularen zur Instruktion über 
die Ausführung des Naturalleistungs-Gesetzes bereits erfolgten Festsetzungen sind vom 
1. April 1892 ab im Geschäftsverkehr der Militärverwaltung die Gewichtsmengen nicht 
mehr nach Zentnern, Kilogramm und Gramm, sondern nur nach Tonnen ((), Kilo- 
gramm (kng) und Gramm (8) anzugeben. 
Dresden, am 15. September 1891. 
Kriegs-Ministerium. 
v. d. Planitz. 
Melzer.
	        
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