Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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39. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann Dr. Schnorr von Carolsfeld zu Zwickau, 
43. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann Dr. Bonitz zu Auerbach 
und für den 
45. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann Dr. Ayrer zu Oelenitz. 
Dresden, am 21. September 1893. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Paulig. 
  
Nr. 65. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Dresden betreffend; 
vom 2. Oktober 1893. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von dem Stadtrathe unter 
Zustimmung der Stadtverordneten zu Dresden beschlossenen Ausgabe von auf den In— 
haber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten zu 5000, 
1000, 500 und 200 Mark zum Zwecke der Aufnahme einer mit 3 ½ vom Hundert für 
das Jahr zu verzinsenden städtischen Anleihe im Betrage von 
Dreißig Millionen Mark 
nach Maßgabe des aufgestellten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 1040 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt. 
Dresden, am 2. Oktober 1893. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
v. Thümmel. Für den Minister: 
v. Charpentier. 
Münckner.
	        
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