Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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3.  einige  Zeit  bei  einer  der  nachstehenden  Verwaltungen:

dem  Bergamte,
der  Hauptbergkasse,
dem  Königlichen  Steinkohlenwerke,
den  Königlichen  Erzbergwerken,
den  Königlichen  Hütten,
dem  Königlichen  Blaufarbenwerke,
der  Königlichen  Porzellanmanufaktur,
der  Bergakademie,

beschäftigt  gewesen  sind  und

4.  die  nachstehend  in  §  2  geordnete  erste  Prüfung  (Assistentenprüfung)  bestanden  haben.

&#2.  Die  erste  (Assistenten-)  Prüfung,  welche  in  eine  schriftliche  und  eine  mündliche
Prüfung  zerfällt,  erstreckt  sich  auf
1.  die  Hauptgrundzüge  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  und  des  Königreichs
Sachsen,  der  Organisation  sowie  der  Zuständigkeit  der  Reichs=  und  Landesbehörden
  und  der  sächsischen  Gemeindeordnungen,
2.  das  staatliche  Etat-,  Kassen=  und  Rechnungswesen,
und
3.  die  Organisation  und  die  besonderen  Einrichtungen  derjenigen  Verwaltung,  bei
welcher  der  zu  Prüfende  zeither  beschäftigt  gewesen  ist,  sowie  die  für  den  Dienst
und  insbesondere  den  Expeditionsdienst  bei  dieser  Verwaltung  bestehenden  Vorschriften.


s#3.  Zu  den  in  §  2  unter  3  erwähnten  Gegenständen  gehören,  je  nachdem  der  zu
Prüfende  bei  einer  der  nachstehend  erwähnten  Verwaltungen  beschäftigt  gewesen  ist,  insbesondere
  die  folgenden:

im  Falle  der  Beschäftigung
à)  bei  einer  der  fünf  Werksverwaltungen  (Steinkohlenwerk,  Erzbergwerke,  Hütten,
Blaufarbenwerk,  Porzellanmanufaktur):
das  Lohnwesen,  die  Buch-,  Kassen=  und  Rechnungsführung,  das  Handelswesen,
das  Aktenwesen  bei  dem  betreffenden  Werke  sowie  die  für  dasselbe  bestehenden
Kranken=  und  Pensionskassen,
b)  bei  dem  Bergamte,  der  Hauptbergkasse,  dem  Steinkohlenwerke  oder  den  Erzbergwerken:

die  wichtigeren  Bestimmungen  der  sächsischen  Berggesetzgebung,  einschließlich
der  Bergpolizeivorschriften,  der  Bergwerkssteuerverfassung,  des  Bergschieds-