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im Einvernehmen mit dem Bezirksarzte ob. Letzterer hat übrigens wegen regelmäßiger
Revision dieser Anstalten dem § 19 der unter dem 1 0. Juli 1884 (G.= u. V.-Bl. S. 209)
veröffentlichten neuen Instruktion für die Bezirksärzte nachzugehen.
9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unter 1 bis 7 werden
an den Leitern der Privat-Irrenanstalten mit Geldstrafe bis zu 150 4 oder mit Haft
bestraft.
Dresden, am 30. Mai 1894.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
v. Charpentier.
Kreher.
Nr. 44. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Oelsnitzer Bergbau-Gewerkschaft betreffend;
vom 18. Juni 1894.
Nachdem der Oelsnitzer Bergbau-Gewerkschaft zu Oelsnitz i. E. behufs Aufnahme
einer Anleihe von
einer Million Mark
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 4½ vom Hundert zu verzinsenden
und planmäßig vom Jahre 1900 ab mit vier vom Hundert zu tilgenden Schuldscheinen
in 2000 Abschnitten zu je 300-“ und 800 Abschnitten zu je 500 sammt Zins-
leisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung die
nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden ist, so wird solches andurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Dresden, den 18. Juni 1894.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern.
Für den Minister: v. Metzsch.
Dr. Diller.
Gersdorf.
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