Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1894. (60)

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im Einvernehmen mit dem Bezirksarzte ob. Letzterer hat übrigens wegen regelmäßiger 
Revision dieser Anstalten dem § 19 der unter dem 1 0. Juli 1884 (G.= u. V.-Bl. S. 209) 
veröffentlichten neuen Instruktion für die Bezirksärzte nachzugehen. 
9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unter 1 bis 7 werden 
an den Leitern der Privat-Irrenanstalten mit Geldstrafe bis zu 150 4 oder mit Haft 
bestraft. 
Dresden, am 30. Mai 1894. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
v. Charpentier. 
Kreher. 
  
  
Nr. 44. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Oelsnitzer Bergbau-Gewerkschaft betreffend; 
vom 18. Juni 1894. 
Nachdem der Oelsnitzer Bergbau-Gewerkschaft zu Oelsnitz i. E. behufs Aufnahme 
einer Anleihe von 
einer Million Mark 
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 4½ vom Hundert zu verzinsenden 
und planmäßig vom Jahre 1900 ab mit vier vom Hundert zu tilgenden Schuldscheinen 
in 2000 Abschnitten zu je 300-“ und 800 Abschnitten zu je 500 sammt Zins- 
leisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung die 
nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden ist, so wird solches andurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 18. Juni 1894. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
Für den Minister: v. Metzsch. 
Dr. Diller. 
Gersdorf. 
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