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Zusammenstellung
der
in der Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe vorgesehenen Signale.
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Poli- Pfeifen- oder Flaggen,
- Anwendung der Signale. Glockensignale Fülr Lichter bei Nacht.
nung. Dampsschiffe. Tonnen.
§5 18.| Stelle, an welcher ein beladenes Fahrzeug
am Ufer liegt, oder Strom- 6 s
bauten ausgeführt werden . oder “ ½% oder -
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am Ufer.
am Ufer,
das weiße Licht immer wasserwärts.
§ 19.Im Fahrwasser liegende Baggermaschinen,
Strombaufahrzeuge, ru s*
beschädigte oder manborirunfähige —
Schiffe oder Flöße ... . oder S oder +'0X
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Bisse
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auf derjenigen Seite, an »
welcher vorbeizufahren ist. das weiße Licht an derjenigen Seitea.
an der vorbeizufahren ist.
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§ 20.Sperrung des Fahrwassers (vergl. —
auch § 33 ... . oder W#
1
am User. am Ufer.