Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1894. (60)

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Zusammenstellung

der

in  der  Polizeiordnung  für  die  Schifffahrt  und  Flößerei  auf  der  Elbe  vorgesehenen  Signale.

 

       

 

....................................

 

Poli-  Pfeifen-  oder  Flaggen,
-  Anwendung  der  Signale.  Glockensignale  Fülr  Lichter  bei  Nacht.
nung.  Dampsschiffe.  Tonnen.

 

§5  18.|  Stelle,  an  welcher  ein  beladenes  Fahrzeug

  am  Ufer  liegt,  oder  Strom-  6  s

bauten  ausgeführt  werden  .  oder  “  ½%  oder  -
“  ##-5
  /X

am  Ufer.

 

am  Ufer,
das  weiße  Licht  immer  wasserwärts.

 

 

§  19.Im  Fahrwasser  liegende  Baggermaschinen,
  Strombaufahrzeuge,  ru  s*

beschädigte  oder  manborirunfähige  —

Schiffe  oder  Flöße  ...  .  oder  S  oder  +'0X
l

Bisse

ØIXTXJlxX

auf  derjenigen  Seite,  an  »
welcher  vorbeizufahren  ist.  das  weiße  Licht  an  derjenigen  Seitea.
an  der  vorbeizufahren  ist.

n

§  20.Sperrung  des  Fahrwassers  (vergl.  —
auch  §  33  ...  .  oder  W#

1

am  User.  am  Ufer.