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Nr. 51. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde Zittau betreffend;
vom 17. Juni 1896.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von der Stadtgemeinde
Zittau beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren un—
kündbaren Schuldscheinen in Abschnitten von 1000, 500 und 200 /4 behufs Aufnahme
einer mit 3 vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von
zwei Millionen Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplanes die nach § 1040 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Dresden, den 17. Juni 1896.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Metzsch. v. Watzdorf.
Rüling.
Nr. 52. Verordnung, 6
die Errichtung einer Königlichen Kommission für Geschichte betreffend;
vom 22. Juni 1896.
Nachdem Seine Majestät der König die Errichtung einer „Königlich Sächsischen Kom—
mission für Geschichte“ beschlossen haben, wird mit Allerhöchster Genehmigung und unter
Zustimmung des Gesammtministeriums über deren Zusammensetzung, Stellung und
Wirkungskreis hierdurch das nachstehende
Statut
erlassen.
Dresden, den 22. Juni 1896.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
v. Seydewitz.
Hausmann.