göblatt
für das Königreich Sachsen.
2. Stück vom Jahre 1896.
Inhalt: Nr. 5. Verordnung, eine Ergänzungswahl für die II. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 17.
— Nr. 6. Allerhöchste Verordnung, eine Amnestie wegen Uebertretungen und leichter Vergehen betr.
S. 18. — Nr. 7. Allerhöchste Verordnung, eine Amnestie für die sächsische Armee betr. S. 19. —
Nr. 8. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Eisenbahn von
Mulda nach Sayda betr. S. 20. — Nr. 9. Bekanntmachung, die anderweite Feststellung der Wahlbezirke
für die Evangelisch -lutherische Landessynode betr. S. 21. — Nr. 10. Bekanntmachung, die Dienstwaffen
der Gendarmerie betr. S. 24.
Nr. 5. Verordnung,
die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die II. Kammer
der Ständeversammlung betreffend;
vom 8. Januar 1896.
Juyfole Ablebens des bisherigen Abgeordneten zur II. Kammer der Ständeversammlung
für den 14. städtischen Wahlkreis macht sich eine anderweite Wahl in diesem Wahlkreise
erforderlich.
Die Veranstaltung einer solchen wird hierdurch angeordnet und als Tag der Ab-
stimmung
der 20. Februar 1896
bestimmt.
Zum Wahlkommissar ist
der Regierungsrath Dr. Roth in Zwickau
ernannt worden.
Dresden, am 8. Januar 1896.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch.
Ausgegeben zu Dresden den 6. Februar 1896. 8
Paulig.