Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

wegen Nichtauslegung der Arzneitaxe in der Offizin, wegen. 
Bewilligung von Rabatt an Aerzte und Wundärzte 2c. 
(das. § 1 Abs. 2, §§ 2, 3) 2. — Verpflichtung der Apo- 
theker, sich bezüglich ihrer Forderungen für thierärztliche 
Arzneimittel, pharmazeutische Arbeiten und Gefäße ge- 
nau nach den Bestimmungen der neuen thierärztlichen 
Arzneitaxe zu richten (V. v. 15. Dez. 1896 § 1) 3. — 
Strafbestimmungen (das. § 1 Abs. 2, § 3) 3. 
Arbeiter, jugendliche. Bestimmungen über die Beschäftig- 
ung ders. in den Werkstätten der Kleider= und Wäsche- 
konfektion (Beil. (.) z. Bek. v. 18. Juni Pkt. 1 Abs. 3, 
Pkt. II, IV) 121, 122. 
Arbeiterinnen. Bestimmungen über die Beschäftigung 
ders. in den Werkstätten der Kleider= und Wäsche- 
konfektion (Beil. (.) z. Bek. v. 18. Juni Pkt. III, IV, V), 
121, 122. 
Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter in den Werk- 
stätten der Kleider= und Wäschekonfektion. Zahl, Anfang 
und Ende ders., Pausen (Beil. C) z. Bek. v. 18. Juni 
Pkt. 1 Abs. 3, Pkt. II) 120. 
Arsenik und Strychnin. Bedingungen, unter denen der 
Gebrauch dess. zur Vertilgung von Ungeziefer und Raub- 
zeug gestattet ist (V. v. 25. Febr. unter A Pkt. 2) 22.— 
Verbot der Auslegung von Arsenik und arsenikhaltigen 
Mitteln außerhalb und innerhalb der Gebäude (das. 
Pkt. 2 a—c) 23. — Ausnahmen von diesem Verbote 
(das. Pkt. 3) 23. 
Arzneitaxe. Einführung einer neuen (V. v. 15. Dez. 
1896) 2. — Auslegen ders. nebst Nachträgen in den 
Apotheken (das. § 1 Abs. 2) 2. — Strafen für Nicht- 
beachtung dieser Vorschrift sowie für Ueberschreitungen 
der Taxe (das. § 1 Abs. 2, § 2) 2. — Verbot der 
Rabattbewilligung seiten der Apotheker an Aerzte, Wund- 
ärzte 2c. (das. § 3) 2. — Aufhebung früherer Vor- 
schriften (das. § 4) 3. 
Neue Thierärztliche Arzneitaxe. Einführung 
einer solch. (V. v. 15. Dez. 1896) 3. — Auslegen 
ders. in den Apotheken (das. § 1 Abs. 2) 3. — 
Strafbestimmungen (das. § 1 Abs. 2, § 3) 3. — Be- 
nutzung bei Feststellung von Liquidationen der Thier- 
ärzte (das. § 2) 3. — Aufhebung früherer Vorschriften 
(das. 8 4) 4. 
Aufbewahrung der den Kirchen und Schulen sowie den 
mit diesen verbundenen Stiftungen und Kassen gehörigen 
Werthpapiere bei der Kultusministerialkasse (Bek. v. 
21. Aug.) 131. 
Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen 
Staatsdienst im Baufache (Vorschriften hierüber) S. 30. 
— Allg. Bestimmungen über die Prüfungen der Bau- 
beflissenen und den Gang ihrer Ausbildung (das. 8§ 1 
bis 5) 30. — Besondere Bestimmungen hierüber (das. 
§§ 6—52) 31. — Anweisung (1) für die praktische Aus- 
bildung der Regierungsbauführer des Hoch= und In- 
genieurbaufaches S. 58. — Anweisung (II) für die 
praktische Ausbildung der Eleven und Regierungsbau- 
führer des Maschinenbaufaches S. 65. 
Praktische Ausbildung der Regierungsbauführer 
des Hoch= und Ingenieurbaufaches, (Anweisung 1l) 58.— 
Allg. Bestimmungen (das. §§ 1—4) 58.— Einzjähriger 
Vorbereitungsdienst zur Einführung in das praktische 
Bauwesen und den Baubetrieb (das. 88 5—8) 59. — 
Achtzehnmonatiger Dienst bei der Leitung von Bauaus- 
führungen (das. §§ 9, 10) 62. — Dreimonatiger Dienst 
bei einer Hochbau-, Straßenbau= oder Eisenbahn-Dienst- 
stelle (das. 88 11— 13) 63. 
Desgl. der Eleven und Regierungsbauführer des 
Maschinenbaufaches (Anweisung II) 65. — Allgemeine 
Bestimmungen (das. §S§ 1 — 4) 65. — Einjährige 
praktische Beschäftigung der Eleven (das. §§ 5—9) 
66. — Praktische Ausbildung nach Ablegung der 
ersten Hauptprüfung (das. 8§ 10— 14) 68 flg. — 
Lokomotivfahrdienst (das. § 15) 70. — Formular zum 
Geschäftsverzeichniß (Anl. A) 72. 
Ausländer, im Königreiche Sachsen sich aufhaltende. An- 
wendung der Bestimmungen der Verordnung vom 
27. Dezember 1878, die Annahme und Führung der 
von auswärtigen Universitäten an Königl. Sächf. Staats- 
angehörige verliehenen Würden betr., auf dies. (V. v. 
14. Juli) 125. 
Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands. Bekannt- 
machung einiger Aenderungen der Normen (V. v. 
18. Mai zu II) 81.— Inkrafttreten der neuen Bestimm- 
ungen (das. § 39) 82. 
Auszug aus den Bestimmungen der Verordnung vom 
31. Mai 1897, die Ausdehnung der §8§8§ 135 bis 139 
und des § 139b der Gewerbeordnung auf die Werk- 
stätten der Kleider= und Wäschekonfektion betr. (R.-G.= 
Bl. S. 459). Anl. C) z. Bek. v. 18. Juni S. 120. 
B. 
Wahnaulagen. Verbot des Betretens oder Beschädigens 
ders. (V. v. 18. Mai zu 1 8 54, zu III § 44) 80, 82. 
Vahnbeschädigungen und Betriebsstörungen. Abänder- 
ung der bezügl. Bestimmungen der Betriebsordnung 
vom 5. Juli 1892 (V. v. 18. Mai zu ! § 60) 81. 
(Das. zu III § 44) 82. 
Wahnhof Hohenstein-Ernstthal. Enteignung von 
Grundeigenthum für Erweiterung dess. (V. v. 3. Aug.) 
127. 
Bahnhof Johanngeorgenstadt. Abtretung von 
Grundeigenthum zum Umbau dess. in einen Grenz- 
bahnhof (V. v. 20. Aug.) 133. 
Bahnhof Wüstenbrand. Enteignung von Grund- 
eigenthum für Erweiterung dess. (V. v. 23. Febr.) 21.
	        
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