Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

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Antritt eines solchen längeren Urlaubs zu gestatten und die Genehmigung des Bataillons 
alsdann nachträglich herbeizuführen. 
Dresden, am 17. April 1897. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Gebhardt. 
  
  
Nr. 23. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn 
Kohlmühle — Hohnstein bei Schandau betreffend; 
vom 29. April 1897. 
Dee Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Nebeneisenbahn von Kohl- 
mühle nach Hohnstein bei Schandau 
am 1. Mai 1897 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebs auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne be- 
kannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die 
Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem 
Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Klinger in Dresden. 
Dresden, am 29. April 1897. 
Finanz-Ministerium. 
v. Watzdorf. 
Strobelt.
	        
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