Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

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Nr. 67. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn 
Limbach —Wüstenbrand betreffend; 
vom 22. November 1897. 
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn von 
Limbach nach Wüstenbrand 
am 1. Dezember 1897 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne bekannt 
machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung 
der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem Kommissar 
für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Elterich in Dresden. 
Dresden, am 22. November 1897. 
Finanz-Ministerium. 
v. Watzdorf. 
Wunderlich. 
  
Druck und Verlag der Königl. — - von &. C. Meinhold & Göhne, Dresden.
	        
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