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2. Ingenieurhochbauten.
Die üblichen Grundrißanordnungen, der konstruktive Aufbau und die Ein-
richtung einfacher Wohngebäude, sowie der in dem Gebiete des Eisenbahn= und
Wasserbaues vorkommenden Hochbauten.
3. Wasserbau.
Vorarbeiten. Wasserleitungen. Ent= und Bewässerungen. Gründungen.
Uferbauten. Flußregulirungen. Stauwerke. Eindeichungen. Kanäle, Schleusen
und sonstige Schiffahrtsanlagen.
4. Brückenbau.
Vorarbeiten. Stein-, Holz= und Eisenbrücken mit Einschluß der einfachen
beweglichen Brücken.
5. Straßen- und Eisenbahnbau.
Vorarbeiten. Erdarbeiten. Stütz= und Futtermauern. Tunnel. Straßen=
oberbau. Eisenbahnoberbau, Weichen, Kreuzungen, Drehscheiben, Schiebebühnen,
Wegeübergänge. Allgemeine Anordnung der Bahnhöfe.
6. Maschinenbau, Signaltechnik und elektrische Einrichtungen.
Allgemeine Anordnung der Motoren (einschließlich der Dampfkessel), der
Baumaschinen, der Eisenbahnbetriebsmittel.
Allgemeine Anordnung der Signale und Stellwerksanlagen, der elektrischen
Signal= und Telegraphen-Einrichtungen. Anwendung elektrischer Beleuchtungs-
und Kraftübertragungseinrichtungen im Ingenieurbauwesen.
7. Zaumaterialienkunde und Bautechnologie.
Gewinnung, Herstellung, Bearbeitung und Verwendung aller wichtigen Bau-
materialien und deren wesentliche Eigenschaften.
C. Für das Maschinenbaufach.
1. Statik der Baukonstruktionen.
Statisch bestimmte und unbestimmte ebene Stabsysteme und Bilechträger.
Anwendung auf eiserne Balken-, Bogen= und Hängebrücken. Ermittelung der
ungünstigsten Belastungsweise. Einflußlinien. Rechnerische, zeichnerische und
gemischte Verfahren. Berechnung einfacher Dachkonstruktionen. Verbindungen
bei Holz= und Eisenkonstruktionen. Ausbildung der Knotenpunkte.