Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

— 44 — 
2. Ingenieurhochbauten. 
Die üblichen Grundrißanordnungen, der konstruktive Aufbau und die Ein- 
richtung einfacher Wohngebäude, sowie der in dem Gebiete des Eisenbahn= und 
Wasserbaues vorkommenden Hochbauten. 
3. Wasserbau. 
Vorarbeiten. Wasserleitungen. Ent= und Bewässerungen. Gründungen. 
Uferbauten. Flußregulirungen. Stauwerke. Eindeichungen. Kanäle, Schleusen 
und sonstige Schiffahrtsanlagen. 
4. Brückenbau. 
Vorarbeiten. Stein-, Holz= und Eisenbrücken mit Einschluß der einfachen 
beweglichen Brücken. 
5. Straßen- und Eisenbahnbau. 
Vorarbeiten. Erdarbeiten. Stütz= und Futtermauern. Tunnel. Straßen= 
oberbau. Eisenbahnoberbau, Weichen, Kreuzungen, Drehscheiben, Schiebebühnen, 
Wegeübergänge. Allgemeine Anordnung der Bahnhöfe. 
6. Maschinenbau, Signaltechnik und elektrische Einrichtungen. 
Allgemeine Anordnung der Motoren (einschließlich der Dampfkessel), der 
Baumaschinen, der Eisenbahnbetriebsmittel. 
Allgemeine Anordnung der Signale und Stellwerksanlagen, der elektrischen 
Signal= und Telegraphen-Einrichtungen. Anwendung elektrischer Beleuchtungs- 
und Kraftübertragungseinrichtungen im Ingenieurbauwesen. 
7. Zaumaterialienkunde und Bautechnologie. 
Gewinnung, Herstellung, Bearbeitung und Verwendung aller wichtigen Bau- 
materialien und deren wesentliche Eigenschaften. 
C. Für das Maschinenbaufach. 
1. Statik der Baukonstruktionen. 
Statisch bestimmte und unbestimmte ebene Stabsysteme und Bilechträger. 
Anwendung auf eiserne Balken-, Bogen= und Hängebrücken. Ermittelung der 
ungünstigsten Belastungsweise. Einflußlinien. Rechnerische, zeichnerische und 
gemischte Verfahren. Berechnung einfacher Dachkonstruktionen. Verbindungen 
bei Holz= und Eisenkonstruktionen. Ausbildung der Knotenpunkte.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.