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4prozentigen, ursprünglich 4 ½ prozentigen Prioritätsanleihe der vormaligen Altenburg-
Zeitzer Eisenbahngesellschaft betreffend, wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 7. Mai 1898.
Finanz-Ministerium.
v. Watzdorf.
Wunderlich.
Weltanntmachung,
die Kündigung der als Staatsschuld übernommenen 4 prozentigen,
ursprünglich 4½ prozentigen Prioritätsanleihe der vormaligen Altenburg-
Zeitzer Eisenbahngesellschaft betreffend.
Das Königliche Finanz-Ministerium hat beschlossen, den Rest der als Staatsschuld
übernommenen 4 prozentigen, ursprünglich 4 ½ prozentigen Prioritätsanleihe der vor-
maligen Altenburg-Zeitzer Eisenbahngesellschaft auf Grund des in § 4 Absatz 3 des
landesherrlichen Privilegiums vom 18. März 1873 enthaltenen Vorbehaltes der Rück-
zahlung der Anleihe nach einer 6 Monate vorher erfolgten Aufkündigung unter ver-
fassungsmäßiger Mitwirkung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden
auf einmal zurückzahlen zu lassen.
Demgemäß werden die sämmtlichen noch nicht ausgeloosten Prioritätsobligationen
der bezeichneten Anleihe hiermit dergestalt aufgekündigt, daß deren Kapitalbeträge
am 2. Januar 1899
fällig werden.
Die Inhaber der Prioritätsobligationen werden aufgefordert, die gekündigten Kapital-
beträge gegen Rückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und den
Zinsscheinen über die ab 1. Januar 1899 laufenden Zinsen vom 2. Januar 1899 an
bei der Staatsschuldenkasse in Dresden, der Lotteriedarlehnskasse in Leipzig und der
Güterkasse der Königlich Sächsischen Staatseisenbahn in Altenburg in Empfang zu
nehmen, da eine Verzinsung über den 31. Dezember 189 8 hinaus nicht stattfindet.
Dresden, den 6. Mai 1898.
Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden.
Dr. Mehnert. von Trützschler. Dr. G. Uhlemann.
Georgi. Rudolph von Bodenhausen.
1888. 10