Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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der technischen Anstalten der Artillerie: 
der allgemeinen Armeeabtheilung des Kriegs-Ministeriums; 
der Remontedepots Kalkreuth und Skassa: 
der Armee-Verwaltungsabtheilung des Kriegs-Ministeriums 
übertragen. 
Der erste Absatz von § 6 der erwähnten Verordnung wird daher insoweit aufgehoben. 
Dresden, den 30. März 1899. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Gläsel. 
  
Nr. 25. Bekanntmachung, 
den zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen 
wegen Ausschulung der im Königreiche Preußen gelegenen Landgemeinde 
Möritzsch aus dem im Königreiche Sachsen gelegenen Schulbezirke Groß- 
dölzig abgeschlossenen Rezeß betreffend;: 
vom 6. April 1899. 
  
Die Königlich Sächsische und die Königlich Preußische Regierung haben auf Anregung 
der Betheiligten beschlossen, die Königlich Preußische Landgemeinde Möritzsch aus dem 
Schulverbande mit der Königlich Sächsischen Schulgemeinde Großdölzig zu entlassen. 
Nachdem durch die beiderseits ernannten Kommissare unter dem 10. August 1898 
der unter O angefügte Rezeß abgeschlossen und unter Genehmigung Sr. Majestät des 
— Königs ratifizirt worden ist, auch entsprechende Ratifikationsurkunden mit der Königlich 
Preußischen Regierung ausgetauscht worden sind, wird dieser Rezeß hierdurch zur Nach— 
achtung bekannt gemacht. 
Dresden, am 6. April 1899. 
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
v. Seydewitz. 
Auerbach.
	        
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