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Rezeß.
Zur Ausführung der in Anregung gebrachten Ausbezirkung der im Königreiche Preußen
gelegenen Landgemeinde Möritzsch aus dem Königlich Sächsischen Schulbezirke Großdölzig
ist durch die von den beiderseitigen hohen Staatsregierungen hierzu beauftragten Kom-
missare, und zwar:
Königlich Sächsischer Seits durch den Regierungsassessor bei der Königlich Säch-
sischen Amtshauptmannschaft Leipzig
Dr. jur. Alexander Otto Timotheus Anger-Coith
und
Königlich Preußischer Seits durch den Regierungsrath bei der Königlich Preußischen
Regierung zu Merseburg
Friedrich Kurt von Rohrscheidt,
auf Grund der von der Königlich Sächsischen Bezirks-Schulinspektion Leipzig ll und der
Königlich Preußischen Regierung zu Merseburg am 29. Juni und 30. November 1897
mit den Vertretern der Gemeinde Möritzsch einerseits und dem Schulvorstande von
Großdölzig beziehentlich auch den Gemeinderäthen von Groß= und Kleindölzig und den
Besitzern der Rittergüter Großdölzig, Unterhof und Kleindölzig andererseits gepflogenen
Verhandlungen, sowie auf Grund der Erklärungen des Besitzers des Rittergutes Groß-
dölzig, Oberhof vom 17. Juli und 17. Dezember 1897, derjenigen der Gemeinderäthe
von Groß= und Kleindölzig und der Besitzer der Rittergüter Großdölzig, Unterhof und
Kleindölzig vom 14. Juli 1897, in Verbindung mit der Verordnung des Königlich
Sächsischen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts vom 2 1. April 1898,
eröffnet durch die genannte Schulinspektion an die Vertretungen der vorbezeichneten
Schul= und politischen Gemeinden und Rittergutsbesitzer unter dem 4. Mai 1898 folgender
Rezeß
bis auf landesherrliche Genehmigung abgeschlossen worden:
1. Die im Königreiche Preußen gelegene Landgemeinde Möritzsch scheidet zu Michaelis
1898 aus dem bisher gemeinsamen Schulverbande mit dem Königlich Säch-
sischen Schulverbande Großdölzig aus und bildet von demselben Zeitpunkte an
einen selbständigen Schulbezirk, welcher der Königlich Preußischen Regierung zu
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