Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Nr. 26. Bekanntmachung, 
die Gliederung des Kriegs-Ministeriums betreffend; 
vom 10. April 1899. 
Seine Majestät der König haben die nachstehende Gliederung des Kriegs-Ministeriums 
zu genehmigen geruht. — 
Dresden, den 10. April 1899. 
Kriegs-Ministerium. 
v. d. Planitz. 
Sscherp. 
Gliederung des Kriegs -Ministeriums. 
Chef: Der Kriegsminister. 
I. Allgemeine Armee-Abtheilung. 
Dieser Abtheilung unterstehen: 
Zentral-Registratur und Druckvorschriften-Verwaltung des Kriegs-Mini- 
steriums: 
Kriegs-Archiv und Armee-Sammlung. 
Kadetten-Korps. 
Soldatenknaben-Erziehungsanstalt. 
Militär-Abtheilung bei der thierärztlichen Hochschule und der Lehrschmiede. 
Technische Institute. 
Inspizient der Handwaffen. 
Inspizient des Artillerie-Materials. 
Zu ihrem Geschäftsbereich gehören: 
Zentral-Abtheilung des Generalstabes. 
Inspektion der Unteroffizierschule und Unteroffiziervorschule. 
Inspektion der Militär-Reit-Anstalt. 
Kommandantur Dresden (zugleich in Wahrnehmung der Geschäfte als In- 
spektion der militärischen Strafanstalten). 
Kommandantur der Festung Königstein. 
Direktion der vereinigten Artillerie-Werkstätten und Depots.
	        
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