Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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II. Armee-Verwaltungs-Abtheilung. 
Dieser Abtheilung unterstehen: 
Kriegszahlamt. 
Militär-Geistlichkeit. 
Remonte-Depots. 
Zu ihrem Geschäftsbereich gehören: 
Remonte-Inspekteur. 
Geistlicher Kommissar für die evangelische Militärseelsorge. 
III. Abtheilung für Justiz= und Invaliden-Angelegenheiten. 
Zu ihrem Geschäftsbereich gehört: 
Oberkriegsgericht. 
IV. Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten. 
V. Medizinal-Abtheilung. 
Dieser Abtheilung untersteht: 
Prüfungs-Kommission für Ober-Militärärzte. 
  
Nr. 27. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadt Zwickau betreffend; 
vom 20. April 1899. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von der Stadtgemeinde 
Zwickau beschlossenen Ausgabe von Schuldscheinen in Abschnitten von 1000 und 500.4, 
welche auf den Inhaber lauten und seiten des letzteren unkündbar sind, zum Zwecke der 
Aufnahme einer mit 3½ vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von 
3 000 000.4 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplanes die nach § 1040 des 
Bürgerlichen Gesetzbuches erforderliche Genehmigung ertheilt. 
Dresden, den 20. April 1899. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Metzsch. v. Watzdorf. 
Münckner.
	        
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