— 108 —
Arnsfeld mit Mittelschmiedeberg und Oberschaar,
Grumbach,
Oberschmiedeberg,
Schmalzgrube,
Steinbach,
sowie die jetzt ebendahin einbezirkten Forstreviere
Jöhstadt und
Steinbach,
b) die jetzt zum Bezirke des Amtsgerichts Marienberg gehörige Ortschaft
Satzung
überwiesen. 3
Die bis zum 30. September 1899 bei den Amtsgerichten Annaberg und Marien—
berg anhängig gewordenen streitigen und nichtstreitigen Rechtssachen jeder Art, die, wenn
das Amtsgericht Jöhstadt schon früher in Wirksamkeit getreten wäre, bei diesem anhängig
zu machen gewesen wären, sind vom 1. Oktober 1899 an beim Amtsgerichte Jöhstadt
fortzustellen. Jedoch verbleibt den Amtsgerichten Annaberg und Marienberg die Voll-
streckung der Freiheitsstrafen, die in den auf das Amtsgericht Jöhstadt übergehenden
Strafsachen erkannt und bis zum 30. September 1899 angetreten worden sind.
4.
Die Verwaltungsbezirke der Amtshauptmannschaften Annaberg und Marienberg
bleiben unverändert.
Dresden, den 2 1. April 1899.
Die Ministerien der Justiz und des Innern.
Schurig. v. Metzsch.
Kurth.
Sberichtigung.
In Anlage 3 zur Bekanntmachung vom 27. März 1899, die Neuregelung in Ersatz-, Pferde-
aushebungs= und Militärpensions-Angelegenheiten betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 29), muß es in § 3
Zeile 1 anstatt:
„Dem Reiche gegenüber sind die Gemeinden
heißen:
1
„Dem Reiche gegenüber sind zunächst die Gemeinden
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Sühne, Dresden.