Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Arnsfeld mit Mittelschmiedeberg und Oberschaar, 
Grumbach, 
Oberschmiedeberg, 
Schmalzgrube, 
Steinbach, 
sowie die jetzt ebendahin einbezirkten Forstreviere 
Jöhstadt und 
Steinbach, 
b) die jetzt zum Bezirke des Amtsgerichts Marienberg gehörige Ortschaft 
Satzung 
überwiesen. 3 
Die bis zum 30. September 1899 bei den Amtsgerichten Annaberg und Marien— 
berg anhängig gewordenen streitigen und nichtstreitigen Rechtssachen jeder Art, die, wenn 
das Amtsgericht Jöhstadt schon früher in Wirksamkeit getreten wäre, bei diesem anhängig 
zu machen gewesen wären, sind vom 1. Oktober 1899 an beim Amtsgerichte Jöhstadt 
fortzustellen. Jedoch verbleibt den Amtsgerichten Annaberg und Marienberg die Voll- 
streckung der Freiheitsstrafen, die in den auf das Amtsgericht Jöhstadt übergehenden 
Strafsachen erkannt und bis zum 30. September 1899 angetreten worden sind. 
4. 
Die Verwaltungsbezirke der Amtshauptmannschaften Annaberg und Marienberg 
bleiben unverändert. 
Dresden, den 2 1. April 1899. 
Die Ministerien der Justiz und des Innern. 
Schurig. v. Metzsch. 
Kurth. 
Sberichtigung. 
In Anlage 3 zur Bekanntmachung vom 27. März 1899, die Neuregelung in Ersatz-, Pferde- 
aushebungs= und Militärpensions-Angelegenheiten betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 29), muß es in § 3 
Zeile 1 anstatt: 
„Dem Reiche gegenüber sind die Gemeinden 
heißen: 
1 
„Dem Reiche gegenüber sind zunächst die Gemeinden 
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Sühne, Dresden.
	        
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